Gesetze / Rechtsprechung / § 64 WDO 2025

Entscheidungen zu § 64 WDO 2025

11 Entscheidungen der Bundesgerichte · Dienstgradherabsetzung

  1. BVerwG, 24.10.2024 – 2 WD 7/24 Urteil
  2. BVerwG, 18.03.2026 – 2 WD 7.25 Urteil
  3. BVerwG, 19.02.2026 – 2 WD 5.25 Urteil

    1. Das neu eingeführte Verhängungsverbot nach § 17 Abs. 6 WDO ist auch für Altfälle anwendbar. 2. Der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet bei wiederholten eigenmächtigen Abwesenheiten vom Dienst auch dann die H…

  4. BVerwG, 05.02.2026 – 2 WD 6.25 Urteil

    Dass eine sexuelle Nötigung in einer militärischen Liegenschaft gegenüber einer Kameradin erfolgt, sind disziplinarrechtlich massiv erschwerende Umstände, die eine Entfernung des Soldaten rechtfertigen können.

  5. BVerwG, 22.01.2026 – 2 WD 39.25 Urteil

    1. Im gerichtlichen Disziplinarverfahren hat der Soldat auch bei Nachtragsanschuldigungen die Möglichkeit, zur Beschleunigung des Verfahrens eine Fristsetzung des Truppendienstgerichts analog § 104 WDO zu beantragen. 2. …

  6. BVerwG, 19.06.2025 – 2 WD 25.24 Urteil

    Erreicht eine nicht genehmigte Nebentätigkeit eines Soldaten das Ausmaß eines Zweitberufs und wird sie ungeachtet einer disziplinarrechtlichen Beschuldigtenvernehmung bei laufender Krankschreibung fortgesetzt, ist die di…

  7. BVerwG, 10.04.2025 – 2 WD 34.24 Urteil

    Bei der sexuellen Belästigung Jugendlicher ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung.

  8. BVerwG, 08.07.2021 – 2 WD 22/20 Urteil

    1. Bei einer außerdienstlichen Straftat eines Soldaten nach § 201a StGB (2015) ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen für die zu verhängende Disziplinarmaßnahme ein Beförderungsverbot. 2. Eine Herabsetzung eines Unte…

  9. BVerwG, 17.06.2021 – 2 WD 21/20 Urteil

    Verursacht ein Soldat bei einer außerdienstlichen Fahrt fahrlässig den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers, ist in disziplinarrechtlicher Hinsicht ein Beförderungsverbot Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen. Hat er d…

  10. BVerwG, 15.10.2020 – 2 WD 1/20 Urteil

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 Abs. 1 StGB a.F.) die Dienstgradherabsetzung.

  11. BVerwG, 24.03.2010 – 2 WD 10/09 Beschluss